Fachanwaltschaft

Fachanwältin für Familienrecht

Zugelassene Rechtsanwältin an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der BRD und tätig in der Anwaltschaft seit 2011

Fachanwaltschaft im

Familienrecht

   

Meine Fachanwaltschaft kennzeichnet sich durch meine Erfahrung in über 200 Fällen. In einem Beratungsgespräch finde ich mit Ihnen gemeinsam heraus, welches Anliegen Sie haben, um Ihr Ziel zu erreichen.

Ich erwarte von mir, Ihr Mandat sach- und fachkompetent, basierend auf gegenseitigem Vertrauen und unter verständlicher Übersetzung juristischer Fachsprache und etwaiger Verfahrensbesonderheiten erfolgreich zu lösen.

   

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